Natursteinkonservierung und Fugeninstandsetzung Reichstag Berlin

rcc heritage buildings

Größte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei der Konzeption

Baudenkmale erfordern maßgeschneiderte Lösungen. Fehler können womöglich den Verlust unwiederbringlicher Kulturgüter nach sich ziehen. Daher sind größte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei der Konzeption und bei der Auswahl von Produkten ein absolutes Muss. Grundlage ist das Verstehen der unterschiedlichen Ansätze in der Denkmalpflege: Wiederherstellen oder Konservieren?

Vorteile und Mehrwerte

Wirtschaftlichkeit: Sie sind Eigentümer oder Investor kulturhistorisch wertvoller Gebäude? Wir helfen Ihnen den Spagat zwischen denkmalpflegerischer Zielsetzung und Wirtschaftlichkeit zu meistern.

Umsetzung: Jede Planung ist nur so gut wie ihre Ausführung. Wir begleiten und unterstützen das ausführende Unternehmen während des gesamten Prozesses.

Sicherheit: Wir übernehmen Verantwortung für die Details. Mit unserer Fachplanung sichern wir Ihre Gesamtplanung ab.

Verantwortung: Lösungen enstehen im Dialog. Über Jahrzehnte haben wir von der Denkmalpflege gelernt. Wir moderieren den Gedankenaustausch, stecken gemeinsam Grenzen ab und suchen nach ganzheitlich akzeptierten Vorgehensweisen.

Kompetenz aus einer Hand

Wir erbringen fachplanerische Dienstleistungen am konkreten Objekt immer im Zusammenspiel mit dem jeweiligen sachkundigen Planungsbüro. Vernetztes Spezialwissen ermöglicht so maßgeschneiderte Gesamtlösungen.

  • Backsteinmauerwerk
  • Sockelabdichtung und -reparatur
  • Innen- und Außenputze
  • Anstriche im Innen- und Außenbereich
  • Abdichtung und Drainage
  • Natursteinfassaden
  • Restabilisierung und Tragfähigkeitserhöhung
  • Innenreinigung
  • Historische Dachziegel
  • Historische Holzkonstruktionen
  • Rissinstandsetzung
  • Bauzier aus Naturstein oder Stuck
Totentempel Hatscheput Theben ©

Fördermöglichkeiten

Zur Instandsetzung und Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude kann finanzielle Unterstützung vom Staat abgerufen werden. Die Maßnahmen sind in der Regel sehr komplex und müssen in Abstimmung mit Denkmalpflege und den unterstützenden Behörden genauestens abgestimmt werden. Die Hauptförderung findet über die Länder statt. Weitere Gelder können von Kommunen, Kirchen oder Stiftungen beigesteuert werden. Private Denkmaleigentümer erhalten für ihre finanziellen Mehrbelastungen zudem steuerliche Erleichterungen.

Wer einen Antrag auf Fördergelder stellen möchte, wendet sich zunächst an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde, vertreten durch Kreise oder Gemeinden. Im Regelfall stellt diese den Kontakt zur Oberen Denkmalschutzbehörde (Landesministerium bzw. Senatsbehörde) her.